Der Arbeitgeber verliert seine Rechte aus der Wettbewerbsverbotsklausel, wenn er den Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers kündigt. Ebenso verliert der Arbeitnehmer seine Rechte, wenn er seine Beschäftigung fristlos verlässt. Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Krankheitsurlaub, wenn ihre Arbeitsunfähigkeit nicht auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln von ihnen beruht. Die Dauer der Lohnfortzahlung, auf die ein Arbeitnehmer Anspruch hat, hängt von seinem Dienstalter ab. Bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu einem Jahr haben die Arbeitnehmer Anspruch auf sechs Wochen bezahlten sechs Urlaub. Damit steigt der bezahlte Krankenstand nach 26 Dienstjahren auf bis zu 12 Wochen. Innerhalb dieser Frist zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn. Darüber hinaus haben alle Mitarbeiter Anspruch auf eine weitere Zahlung der Hälfte ihres Gehalts für weitere vier Wochen. Diese vier Wochen werden zu jedem der oben genannten Anfangsperioden addiert.
Eine ordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedarf keiner besonderen Begründung. Mitarbeiter können ihre Kündigung jedoch anfechten: Wird die Arbeit ausgelagert, so kann dies als Betriebsübergang angesehen werden und es gelten die entsprechenden Regelungen (Haftung des alten Eigentümers, Position des Mitarbeiters darf sich nicht verschlechtern). Nach den österreichischen Bestimmungen hat jede Betriebsübergang in der Regel keine Auswirkungen auf die betroffenen Mitarbeiter – jeder Käufer schließt seine unveränderten Verträge ab. Für die Übertragung eines Unternehmens durch Aktiengeschäft besteht eine wichtige Ausnahme: Da der Arbeitgeber (das Unternehmen selbst) immer noch derselbe ist, wird keine Betriebsübertragung vorgenommen und die oben genannten Schutzbestimmungen sind nicht anwendbar. Die Kontrollmaßnahmen umfassen alle Praktiken, die für die Überwachung der Mitarbeiter nützlich sind, und alle technischen Einrichtungen, die objektiv für diesen Zweck geeignet sind. Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmer gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: Nach österreichischem Recht gilt ein gesetzlicher Arbeitnehmerschutz bei einem Geschäftsverkauf oder Geschäftstransfer. Das Arbeitsvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit einer Unternehmensübertragung. Gemäß Abschnitt 3 übertragen sich alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis automatisch per Gesetz auf den neuen Eigentümer.