Der Einsatz von Mund- und Nasenschutz, selbst hergestellten Mund-Nasen-Bedeckungen, Gesichtsmasken, Papiermasken oder FFP2-Masken darf nicht dazu führen, dass gute Händehygiene, Husten- und Abstandsetikette (sofern möglich mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen) vernachlässigt werden. Nur wenn die grundlegenden Hygieneregeln berücksichtigt sind und die Mund-Nasen-Bedeckung wie empfohlen getragen wird, reduziert das die Verbreitung von Tröpfchen aus der Atemluft. Geeignete Hygienemaßnahmen, die eine Keimverschleppung auf Zeitungen, Zeitrschriften, Gläsern, Tassen oder ähnlichem und Personen verhindern sollen, sind zum Beispiel die Händehygiene von Beschäftigten und Kunden sowie Kundinnen: Handschuhtragen, Händedesinfizieren bzw. -waschen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB). Hautschutz- und Händehygieneplan für Kosmetikstudios (Stand: 06/2018) Genutzte Spatel / Pinsel etc., welche nicht für den einmaligen Gebrauch geeignet sind, sind anschließend, wie bisher, entsprechend aufzubereiten. Unser Tipp: Auch auf andere Vorgaben achten Ergänzend – oder über die BGW-Standards hinausgehend – gibt es zu vielen Themen rechtliche Vorgaben, beispielsweise von Bundesländern oder Kreisen, die einzuhalten sind. Bitte informieren Sie sich umfassend, was für Ihren Betrieb gilt. Hinweise zu Beschaffung, Verwendung, Transport in der Coronavirus-Pandemie Nur bei gesichtsnahen Dienstleistungen, bei denen die Kundschaft keine MNB tragen kann, darf sie abgenommen werden. Die Beschäftigten haben während dieser Zeit verpflichtend eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil (alternativ FFP3, KN95, N95) und zusätzlich eine Schutzbrille oder einen Gesichtsschutz zu tragen. Beachten Sie das Schaubild zur Wiederinbetriebnahme einer Schankanlage der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Datenschutzinformation für die Kundschaft in Corona-Zeiten Informationen zur Auslage von Zeitungen und Zeitschriften (14.07.2020) Mund-Nasen-Schutz oder Atemschutz-Maske? Um die Einordnung zu erleichtern, hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) eine Übersichtsgrafik erstellt, die die Unterschiede einfach erklärt.
| mehr Die Masken müssen nach Herstellerangaben verwendet und gewechselt werden. BGW: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Kosmetikstudios (Stand 20.05.2020) Achten Sie darauf, dass Ihre Gäste erfahren, wann und wie Sie geöffnet haben. Vertrauen Sie nicht darauf, dass die Gäste von alleine kommen. Halten Sie Ihre Website Up-to-Date, nutzen Sie Ihre Social Media Kanäle, verteilen Sie Handzettel oder schalten Anzeigen in Ihren örtlichen Medien. Die Gäste sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren. Sollten Gäste in einer Gastronomie während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend die Gaststätte zu verlassen.